Rechtsanwalt Boris Hube hat den größten Teil seiner Schulzeit im Ausland verbracht. Das Abitur legte er 1996 an einem Berliner Gymnasium ab. Von 1998 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und absolvierte im Januar 2003 die erste juristische Staatsprüfung. Bevor er im Mai 2003 sein Referendariat am Oberlandesgericht Brandenburg begann, arbeitete er als juristischer Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei, in der er auch während des gesamten Referendariats nebentätig war. Im Jahr 2005 beendete er erfolgreich seine juristische Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt.
Bereits im Studium spezialisierte sich Rechtsanwalt Hube auf dem Gebiet des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts sowie im Strafvollstreckungsrecht. Eine neunmonatige Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft während des Referendariats führte zu ersten praktischen Erfahrungen im Strafprozess. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen.
Seit dem Jahr 2006 ist Boris Hube selbständiger Rechtsanwalt. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hält er Rechtsseminare für Verbraucher. Zudem engagiert er sich ehrenamtlich an Berliner Schulen im Rahmen des Rechtskundeunterrichts für strafrechtliche Aufklärung und Kriminalitätsprävention.
Rechtsanwalt Hube ist Mitglied des Vereins Berliner Strafverteidiger e.V. Spezialisierte Kenntnisse und jahrelange Erfahrungen - nicht zuletzt auch aufgrund von Strafprozessen, die mit großem öffentlichen und medialen Interesse verbunden waren - gewährleisten seinen Mandanten eine qualifizierte Beratung und Vertretung.
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:
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